Ein Meldesystem, dem man vertraut.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zu einer sicheren internen Meldestelle. Wir richten sie ein und betreiben sie — verschlüsselte Kanäle für vertrauliche und anonyme Hinweise, fristgerechte Bearbeitung und eine Dokumentation, die jeder Prüfung standhält. Auf Wunsch vollständig als externe Meldestelle.
Sichere Meldestelle — auch anonym
Verschlüsselte Meldekanäle nach HinSchG, erreichbar rund um die Uhr. Hinweise gehen vertraulich ein, auf Wunsch vollständig anonym — mit geschütztem Dialog zur hinweisgebenden Person.
Vertrauliche Fallbearbeitung
Jede Meldung wird strukturiert, unvoreingenommen und nachvollziehbar bearbeitet — von der Eingangsbestätigung über die Sachverhaltsprüfung bis zur revisionssicheren Dokumentation als Nachweis gegenüber Behörden.
Externer Whistleblowing-Beauftragter
Auf Wunsch übernehmen wir die Meldestelle komplett — als unabhängige, verschwiegene Instanz außerhalb Ihres Hauses. Ohne Interessenkonflikte und ohne Belastung interner Ressourcen.
Richtlinie & Schulung
Wir erstellen Ihre Hinweisgeber-Richtlinie, klären Zuständigkeiten und schulen Führung und Team — damit das System nicht nur existiert, sondern verstanden und rechtssicher genutzt wird, als Online-Module oder in Präsenz.
So läuft eine Meldung ab.
Meldung eingeben
Über den verschlüsselten Kanal, jederzeit und auf Wunsch anonym — per Formular oder im persönlichen Gespräch.
Eingang bestätigen
Die hinweisgebende Person erhält binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung — so verlangt es das HinSchG.
Prüfen und bearbeiten
Vertrauliche Sachverhaltsprüfung, Rückfragen im geschützten Dialog und, wo nötig, das Einleiten von Folgemaßnahmen.
Rückmelden und dokumentieren
Rückmeldung an die hinweisgebende Person binnen 3 Monaten, lückenlos und revisionssicher dokumentiert.
